Das duale Studium der Studienrichtung Steuern und Prüfungswesen beginnt jährlich am 1. Oktober. Der theoretische Studienabschnitt an der DHBW Mannheim und die Praxisphase beim Dualen Partnerunternehmen wechseln sich im Rhythmus von 3 Monaten ab, wobei ein Kurs mit der Theoriephase und einer mit der Praxisphase startet (versetzte Blocklagen). Die detaillierte Phasenplanung finden Sie in den Dokumenten der Studienrichtung.
Einen Überblick zu den Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium, der inhaltlichen Ausrichtung sowie anschließenden Karriereperspektiven erhalten Sie im Folgenden:
Sie erfüllen die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen? Dann ist der erste Schritt getan. Falls Sie noch Folgendes mitbringen, sind Sie für das Studium Steuern und Prüfungswesen genau richtig:
Wirtschaftliches Denken und Interesse an Themen wie Wirtschaft, Recht und Finanzen
Verständnis für wirtschaftliche und logische Zusammenhänge
Hohe Einsatzbereitschaft und Ausdauer für die Arbeit mit dem komplexen Steuerrecht
Verantwortungsbewusstsein und vorausschauendes Handeln
Kenntnisse des Steuerrechts als Steuerfachangestellte*r oder Praktikant*in werden zwar nicht vorausgesetzt, erleichtern aber wesentlich den Einstieg in das kompakte DHBW-Studium.
Allgemeine BWL: Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, Unternehmensführung, Organisation Personal
Rechnungswesen: Finanzbuchhaltung, Kosten-/Leistungsrechnung, Nationale und Internationale Rechnungslegung, Investition und Finanzierung
VWL: Mikro- und Makroökonomik, Finanzwissenschaft, Allokation, Umwelt- und Sozialpolitik, Geld und Währung, Stabilisierungspolitik und internationale Beziehung
Recht: Bürgerliches Recht, Handelsrecht/Erbrecht, Personengesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und ausgewählte Probleme des Gesellschaftsrechts
Methodische Grundlagen: Wirtschaftsmathematik, Statistik
2. Studienrichtungsmodule Steuern und Prüfungswesen:
Kernmodule: Überblick und Grundlagen des materiellen und formellen Steuerrechts, Grundlagen der Besteuerung natürlicher Personen, Besteuerung des Leistungsverkehrs Vermögensübergang und Verfahrensrecht, Besteuerung natürlicher und juristischer Personen, Besteuerung des Leistungsverkehrs, Vermögensübergang und Verfahrensrecht, Integrationsseminar
Auch die Digitalisierung in der Steuerkanzlei ist wichtiger Bestandteil der Studieninhalte. Unsere Studierenden werden auf die geänderten Anforderungen der Steuerkanzleien der Zukunft vorbereitet. Dazu gehört ebenso das neue Wahlfach Consulting, in dem die zukunftsträchtigen Themen Compliance und Tax-Controlling vermittelt werden.
Die detaillierte Ausführung der Studieninhalte finden Sie in der Modulbeschreibung.
Die Praxisphasen sind zeitlich und inhaltlich an die Besonderheiten des jeweiligen Partnerunternehmens angepasst und berücksichtigen den individuellen Kenntnisstand der Studierenden. Dabei sind betriebliche Schwerpunktsetzungen und Anpassungen möglich.
Aus den nachfolgend benannten Lerninhalten sollten Grundlagen vermittelt werden:
1. Studienjahr:
Betriebsablauf: z. B. Einführung in den organisatorischen Ablauf und das Qualitätsmanagement des Partnerbetriebs
Rechnungswesen: z. B. Einführung in Finanzbuchhaltung und Rechnungswesen – Arbeiten mit den entsprechenden Buchhaltungs-/Rechnungswesenssystemen
Besteuerung: z. B. Mitarbeit an der Erstellung einfacher Steuererklärungen sowie an der Überprüfung von Steuerbescheiden – Arbeiten mit Steuererklärungsprogrammen
Prüfungswesen: optional ergänzende Praxisinhalte, z. B. Kennenlernen der Prüfungstechniken und des internen Kontrollsystems
2. Studienjahr:
Rechnungswesen: z. B. Mitarbeit an der Erstellung von Jahresabschlüssen – Bearbeitung einzelner Jahresabschlussposten – Einführung in ausgewählte Bereiche des Rechnungswesens
Besteuerung: z. B. Ermittlung steuerlicher Bemessungsgrundlagen – Erstellung umfangreicher Steuererklärungen – Überprüfung von Steuerbescheiden – Aufgaben aus dem Steuerverfahrensrecht (z. B. Stundungsanträge, Fristverlängerungsanträge, Bescheidprüfungen etc.) – Bearbeitung ausgewählter Bereiche des Wirtschaftsrechts (z. B. Handelsrecht, Recht der Personen-/Kapitalgesellschaft, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht etc.)
Betriebswirtschaftslehre/Qualitätsmanagement: z. B. Einführung in ausgewählte Bereiche der Betriebswirtschaftslehre (z. B. Mitarbeit an der Erstellung/Auswertung von einfachen typischen Kennzahlen, einfachen Finanz-/Investitionsplänen, Kosten- und Leistungsrechnung, etc.)
Prüfungswesen: optional ergänzende Praxisinhalte, z. B. vorbereitende Tätigkeiten zur Erstellung von Gutachten – Mitwirkung beim Abfassen von Prüfungsberichten
3. Studienjahr:
Rechnungswesen: z. B. Bearbeitung komplexer Sachverhalte aus dem nationalen Rechnungswesen – ggf. Einführung/Mitarbeit im Bereich der internationalen Rechnungslegung/Konzernrechnungslegung
Besteuerung/Recht: z. B. Erstellung komplexer Steuererklärungen/Lösung komplexer Sachverhalte aus dem Steuerverfahrensrecht – Mitarbeit an komplexen Fällen des Steuerrechts und ggf. anderer Rechtsgebiete
Betriebswirtschaftslehre/Qualitätsmanagement: Mitarbeit bei ausgewählten betriebswirtschaftlichen Fragestellungen (z. B. aus dem Bereich des Controllings, der Finanzierung, der Investition etc.) – Mandanten-/Kundenkontakte (z. B. Teilnahme an Besprechungen und Präsentationen, etc.)
Prüfungswesen: optional ergänzende Praxisinhalte, z. B. Mitwirkung bei der Prüfung von Konzernabschlüssen – Mitwirkung bei Erstellung von Verträgen und Gutachten
Nach Abschluss des 3-jährigen Studiums (Bachelor of Arts mit 210 ECTS-Punkten) können unsere Absolvent*innen anspruchsvolle Aufgaben übernehmen – aufgrund ihres breiten betriebswirtschaftlichen Wissens in allen kaufmännischen Bereichen. Primär werden sie aber als hochqualifizierte Mitarbeiter*innen in Steuerberater- und Wirtschaftsprüferpraxen tätig.
Der erfolgreiche Bachelor-Abschluss und eine anschließende 3-jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens ermöglicht bundesweit die Zulassung zur Steuerberater*innen-Prüfung (§ 36 Abs. 1 StBerG).
Nach 4-jähriger Prüfungstätigkeit als Mitarbeiter*in eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann die Zulassung zur Wirtschaftsprüfer*innen-Prüfung erfolgen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 WPO). Der Abschluss der DHBW Mannheim erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen des § 9 WPO.
Typische Berufsbilder
Steuerberater*in
Mitarbeiter*in in Steuerabteilungen großer Unternehmen