Im Studium

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Sie haben bereits Studienleistungen an einer anderen Hochschule oder Universität erbracht? Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden, wenn diese den an der DHBW zu erbringenden Leistungen entsprechen und hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied besteht. Der Antrag auf Anerkennung ist bei der Studiengangsleitung zusammen mit den Leistungsscheinen und Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Leistungen einzureichen. Über den Antrag entscheidet die Studiengangsleitung; der Antrag ist zeitlich so einzureichen, dass eine Entscheidung vor Beginn der betreffenden Modulprüfung getroffen werden kann.

Die Anerkennung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.

Anrechnung von außerhalb des Hochschulsystems erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten

Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können auf Module angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet die fachlich zuständige Anrechnungskommission der jeweiligen Fakultät. Der unterschriebene Antrag für die Fakultät Wirtschaft bzw. für die Fakultät Technik (pdf-Dokument mit allen Nachweisen) ist über Ihre Studiengangsleitung bei der Anrechnungskommission der Fakultät Wirtschaft bzw. der Fakultät Technik einzureichen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung.

Die Anrechnung erfolgt nach Maßgabe der Satzung vom 14. Juli 2021.

Beurlaubung

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können Studierende ihr Studium unterbrechen. Der Antrag auf Beurlaubung ist vor Semesterbeginn oder bei späterem Eintritt des wichtigen Grundes unverzüglich beim SSL zu stellen. Dem Antrag beizufügen sind Nachweise über das Vorliegen des wichtigen Grundes und über die Abstimmung mit dem Dualen Partner.