Gremienwahlen 2026 an der DHBW Mannheim
Mitbestimmen. Mitwählen. Mitgestalten.
Im Sommer 2026 finden an allen Studienakademien der Dualen Hochschule Baden‑Württemberg (DHBW) Gremien‑ und Studierendenwahlen statt. Alle Studierenden der Studienakademie Mannheim sind wahlberechtigt und können sich auch selbst zur Wahl stellen. Die Wahlen bieten die Möglichkeit, Studium und Hochschulleben aktiv mitzugestalten – auf Standort‑ und Hochschulebene.
Wann kann kandidiert werden?
Bewerbungszeitraum: 20. Mai 2026 bis 28. Mai 2026, 15:30 Uhr
Amtszeit: 1. Oktober 2026 bis 30. September 2027
Good to know: Reisekosten werden übernommen!
Wer darf wählen und kandidieren?
Eingeschrieben am Stichtag 17. April 2026; im Wählerverzeichnis geführt.
Nicht wahlberechtigt sind u. a. beurlaubte Studierende, Studierende im Kontaktstudium oder bereits Exmatrikulierte.
Warum kandidieren wichtig ist
Wenn Sie kandidieren,
vertreten Sie Studierende Ihrer Fakultät,
bringen Sie Anliegen direkt in Entscheidungsprozesse ein,
sammeln Sie Erfahrung in Hochschulpolitik und Mitgestaltung.
Warum wählen wichtig ist
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie,
wer die Interessen der Studierenden vertritt,
welche Themen in Gremien eingebracht werden,
wie sich Studium, Lehre und Hochschulleben weiterentwickeln.
Mitmachen lohnt sich – egal ob Sie wählen, kandidieren oder beides!
Wann wird gewählt?
Online‑Wahl: Mittwoch, 1. Juli 2026, 12:00 Uhr bis Mittwoch, 7. Juli 2026, 12:00 Uhr
Was wird 2026 gewählt?
| Gremium | Ebene | Studierende wählen | Sitzungen im Jahr |
|---|---|---|---|
| Zentraler Senat | DHBW‑weit | 6 Sitze | ca. 6 in Präsenz, teils online |
| Örtlicher Senat | Studienakademie Mannheim | 1 je Fakultät | ca. 4 in Präsenz |
| Örtlicher Hochschulrat | Studienakademie Mannheim | 1 je Fakultät | ca. 4 in Präsenz |
| Studierendenparlament (StuPa) | DHBW‑weit | 1 Sitz | ca. 4 Wochenende im Jahr in Präsenz |
| Örtliche Wahlversammlung (WV) | Studienbereich | bis zu 9 | voraussichtlich eine Sitzung in Präsenz Anfang Oktober |
Hochschulgremien (nach Landeshochschulgesetz)
Diese Gremien gestalten die akademische Selbstverwaltung der DHBW. Studierende der DHBW Mannheim können kandidieren und mitwählen.
Der Zentrale Senat ist das höchste akademische Gremium der DHBW.
Warum ist das für Studierende wichtig?
Hier werden Entscheidungen getroffen, die das Studium hochschulweit und langfristig betreffen:
- Ausrichtung von Studium, Lehre und dualer Ausbildung
- Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen
- Zulassungszahlen, Satzungen und Prüfungsregeln
- Struktur‑ und Entwicklungsplanung der DHBW
Besonders wichtig:
Der Zentrale Senat wählt – gemeinsam mit dem Hochschulrat – die hauptamtlichen und nebenamtlichen Mitglieder des Rektorats der Studienakademien. Damit entscheidet er mit, wer die DHBW leitet und strategisch prägt.
Ihr Einsatz
- Zu wählen: 6 studentische Mitglieder (DHBW‑weit)
- Sitzungen: ca. 6 pro Jahr; in Präsenz, tw. online
Der Örtliche Senat ist das zentrale Mitbestimmungsgremium auf Standortebene.
Warum ist das für Studierende wichtig?
Im Örtlichen Senat werden Entscheidungen getroffen, die Studierende direkt betreffen:
- Studieninhalte und Prüfungsordnungen
- Weiterentwicklung des Studienangebots
- Organisation und Qualität von Lehre und Studium
- Abstimmung über Berufungsvorschläge für Professor*innen
- Ausrichtung und Zukunft der Studienakademie
Studierende entscheiden hier mit, wer künftig an der DHBW Mannheim lehrt und das Studium prägt.
Ihr Einsatz
- Zu wählen: 1 studentisches Mitglied je Fakultät (Technik & Wirtschaft)
- Sitzungen: ca. 5 pro Jahr; in Präsenz
Weitere Informationen zum Örtlichen Senat an der DHBW Mannheim
Der Örtliche Hochschulrat befasst sich vor allem mit Studienangebot und Dualen Partnern.
Warum ist das für Studierende wichtig?
Der Örtliche Hochschulrat entscheidet u. a. über:
- Studienverlaufspläne
- Studienangebot und neue Studiengänge
- Qualität der Praxisphasen
- Zulassung neuer Dualer Partner
- Verfügbarkeit von Ausbildungsplätzen
- Zusammenarbeit mit Dualen Partnern
- strategische Ausrichtung des Standorts
Hier wird mitentschieden, unter welchen Rahmenbedingungen das duale Studium an Ihrem Standort stattfindet.
Ihr Einsatz
- Zu wählen: 1 studentisches Mitglied je Fakultät (Technik, Wirtschaft & Gesundheit, Sozialwesen)
- Sitzungen: ca. 4 pro Jahr, in Präsenz
Weitere Informationen zum Örtlichen Hochschulrat an der DHBW Mannheim
Studentische Gremien (Verfasste Studierendenschaft)
Neben den Hochschulgremien werden auch Gremien der studentischen Selbstverwaltung gewählt.
Das Studierendenparlament ist das zentrale beschlussfassende Organ der Verfassten Studierendenschaft.
Aufgaben
- Erlass von Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft
- Regelung der Aufgaben und Tätigkeiten des AStA
- Genehmigung und Änderung des Haushaltsplans
Warum ist das für Studierende wichtig?
Hier wird darüber entschieden, wie studentische Interessen organisiert, finanziert und vertreten werden.
Ihr Einsatz
- Zu wählen: 1 studentisches Mitglied aus der Studienakademie Mannheim
- Sitzungen: ca. 4 pro Jahr; ca. 4 Wochenende im Jahr in Präsenz
Die WV ist ein Gremium der studentischen Selbstverwaltung auf Fakultätsebene.
Warum ist das für Studierende wichtig?
Die WV ermöglicht:
- Bündelung und Vertretung von Interessen in der Fakultät
- Mitwirkung an studentischen Entscheidungsprozessen vor Ort
- Stärkung der demokratischen Beteiligung an der Studienakademie
Studierende nehmen hier direkt Einfluss darauf, wie ihre Anliegen auf Standort‑ und Fakultätsebene eingebracht werden.
Ihr Einsatz
- Zu wählen: bis zu 9 studentische Mitglieder je Studienbereich
- Sitzungen: voraussichtlich eine Sitzung in Präsenz Anfang Oktober
- Hinweis: erstmalige Wahl aufgrund geänderter Organisationssatzung
