Mit Handicap an der DHBW Mannheim

Ob Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter*innen, an der DHBW Mannheim möchten wir für alle Hochschul-Beteiligten mit Behinderung chancengleiche Teilhabebedingungen schaffen.

Sind Sie betroffen? Im Folgenden bieten wir Ihnen erste Informationen, sollten Sie mit einem Handicap an unserer Hochschule studieren oder beruflich tätig sein. Darüber hinaus steht Ihnen unsere Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.  

Gesundheitliche Beeinträchtigungen – ob sichtbar oder nicht – können unterschiedlich ausfallen. Hierzu zählen z. B. chronische körperliche Erkrankungen, Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen, aber auch psychische Erkrankungen. Generell gilt an der DHBW Mannheim der allgemeingültige Behinderungsbegriff aus dem Sozialgesetzbuch IX (§ 2, Abs. 1):

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“

Studieren mit Handicap ist eine besondere Herausforderung. Vor allem bei einem dualen Studium mit eng getaktetem und strukturiertem Ablauf. Um entstehende Erschwernisse im Studienverlauf auszugleichen, sind Nachteilsausgleiche möglich. Diese werden stets individuell und abhängig vom Studienfach vereinbart. So können z. B. Leistungsnachweise im Rahmen von Bearbeitungszeiten oder erlaubten Hilfsmitteln entsprechend angepasst werden. Inhalt und Schwierigkeitsgrad der Leistungsziele selbst bleiben dabei erhalten.

Nutzen Sie frühzeitig unser Beratungsangebot und informieren Sie Ihren Studiengangsverantwortlichen bzgl. Ihres Handicaps. Des Weiteren erhalten Sie beim deutschen Studentenwerk eine umfangreiche Orientierung zum Thema beeinträchtigt studieren.

Die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen an der DHBW Mannheim unterstützt Sie bei allen arbeitsrelevanten Belangen. Diese können z. B. folgende Anliegen betreffen: Begleitung von Einstellungsverfahren, Antragsstellung, Zusammenarbeit mit Ämtern oder Präventionsmaßnahmen. Außerdem nimmt die beauftragte Person Aufgaben zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Integrationsvereinbarung wahr.

Grundsätzlich sind die Wege innerhalb der Campusse an der DHBW Mannheim für behinderte Studierende und Mitarbeiter*innen zu meistern. Alle Informationen zur Barrierefreiheit der einzelnen Standorte haben wir für Sie in einem Merkblatt gesammelt. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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