Diese Satzung regelt die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten nach Maßgabe des § 35 Absatz 3 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG). Das Antragsformular ist inklusive der notwendigen Unterlagen…
Immatrikulationssatzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für Bachelorstudiengänge (BaImmaS) vom 13. Juni 2018 einschließlich der Zweiten Änderungssatzung vom 14. Juli 2022
Diese Satzung enthält Regelungen für das Studium und die Prüfungen des Bachelor- und Masterstudiums an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Sie gilt für Studierende, die bis zum 30. September 2024 immatrikuliert wurden.
Diese Satzung gilt für Studierende, die zum 01.10.2023 im Studienbereich Wirtschaft der DHBW immatrikuliert sind oder ab diesem Zeitpunkt immatrikuliert wurden. Bitte beachten Sie § 27 Absatz 2 Inkraftreten.