Auslandserfahrung mit Erasmus+

Erasmus+ ist das größte Bildungsprogramm der Europäischen Union zur Förderung von Auslandsaufenthalten im Hochschulbereich – ob für Studierende, Lehrende oder Hochschulpersonal. 

Fördermöglichkeiten für Studierende

Im Rahmen von Erasmus+ werden sowohl Theorie- als auch Praxisphasen im Ausland gefördert. Einen Überblick zu den Möglichkeiten erhalten Sie im Folgenden:

Erasmus+-Stipendiat*innen müssen keine Studiengebühren im Ausland zahlen und erhalten darüber hinaus einen Mobilitätszuschuss. Der 90-tägige Zuschuss wird länderspezifisch festgelegt und soll helfen, den Mehrbedarf zu decken. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beteiligten Hochschulen ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet haben. Eine Information über die Ländergruppe und die jeweilige Zuschusshöhe entnehmen Sie bitte dieser Tabelle.

Weitere Informationen erhalten Sie in Moodle.

Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ ist ein Aufenthalt von mindestens 60 Tagen in einem der angebotenen Länder. Bezuschusst werden nur 60 Tage. Eine Bewerbung muss mindestens 6 Wochen vor Beginn im International Office eingegangen sein. Den Förderantrag sowie weitere Informationen erhalten Sie in Moodle.

Erasmus+ bietet erleichterte Zugänge zu den Programmen für Studierende aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen:

Auslandsaufenthalt mit Kind 
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+-Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird länderspezifisch festgelegt.

Auslandsmobilität mit Behinderung
Studierende mit Handicap können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus+-Aufenthalts erhalten. Tipp für die Auswahl: Die Organisation European Agency for Development in Special Needs Education bietet umfangreiche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen innerhalb ihrer Mitgliedländer.