Energiepreispauschale

Einmalzahlung für Studierende der DHBW

Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass sie am 01.12.2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.

Weitere Informationen zur Antragstellung und Anlaufstellen bei Fragen finden Sie auf der DHBW-Seite zur Energiepauschale für DHBW-Studierende.